Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

Begriffsbestimmung: Innerhalb dieser AGB wird der Freizeitpark „zur Alten Spinnerei“ Freizeit-Entertainment GmbH durch den Kurzbegriff „Freizeitpark Spassi“  ersetzt.

1. Eintrittskarten
Sie benötigen keine Eintrittskarte für den FREIZEITPARK, lediglich für den Bereich „Kinderland“ wird eine Eintrittskarte benötigt. Sie müssen diese Eintrittskarte während Ihres Besuchs im Kinderland vorzeigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

2. Allgemeine Regeln
In der „zur Alten Spinnerei“ Entertainment Gmbh findet das deutsche Recht sowie die in den Deutschen Normen üblichen Werte Anwendung (das Amtsgericht Freiburg ist zuständig für jeglichen Rechtsstreit). Achten Sie bitte während Ihres Besuchs auf Ihre Sicherheit und Ihr Eigentum sowie auf die Sicherheit und das Eigentum des FUN- & FREIZEITPARKs und von Dritten. Vermeiden Sie gefährliche Situationen und gehen Sie immer respektvoll miteinander um.

3. Fahrzeuge und Tiere
Tiere und Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Ausschließlich Assistenztiere und als Hilfsmittel genutzte Fahrzeuge sind zugelassen. Wir können hierfür die Vorlage eines ärztlichen Attests von Ihnen verlangen.

4. Haftung
Sie betreten den FREIZEITPARK auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung seitens des FREIZEITPARK‘s ist ausgeschlossen, davon ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom FREIZEITPARK verursacht wurden. Ist Ihnen Schaden entstanden? ln diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, diesen vor dem Verlassen des Parkplatzes beim FREIZEITPARK-Team vorzuzeigen und darüber hinaus eine Schadensmeldung vom  FREIZEITPARK erstellen zu lassen. FREIZEITPARK haftet nicht mehr für Schäden, wenn die Meldung nach dem Verlassen des Parkplatzes erfolgt.

5. Anweisungen und Instruktionen
Sie müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter jederzeit vollständig und unverzüglich befolgen und die Instruktionen auf den vorhandenen Schildern einhalten. Die Geschäftsführung ist jederzeit dazu befugt, eine Attraktion außer Betrieb zu setzen und zu halten. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Eigene Lebensmittel und Getränke
Das Mitbringen von eigenen Lebensmittel und Getränken ist im FREIZEITPARK SPASSI nicht gestattet. Einzige Ausnahme: Torten für die gebuchte Geburtstagsfeier. Zuwiderhandlung kann zur sofortigen Ausweisung aus dem Park führen oder sogar als Schadenersatz berechnet werden.

7. Rauchen
Das Rauchen ist ausschließlich in den Raucherzonen und in der Raucherlounge gestattet. Bei Auslösung des Feueralarms sind Sie bei Zuwiderhanldung schadensersatzpflichtig.

8. (Kommerzielle) Aktivitäten
Auf dem FREIZEITPARK-Gelände und dem Parkplatz sind Werbeaktionen sowie das unerlaubte Angebot von Waren und Dienstleistungen untersagt. Dasselbe gilt für Umfragen, empirische Untersuchungen und Spendensammlungen.

9. Kameraüberwachung
Zum Schutz Ihrer und unserer Sicherheit sowie Ihres und unseres Eigentums wird der Park kameraüberwacht.

10. Gutscheine
Der Gutschein kann nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung pro Tag eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Denn der Gutschein war bei Abschluss des Kaufvertrages bzw. Dienstvertrages für die Einlösung gegen Ware oder Dienstleistung gedacht und kann im Nachhinein nicht anders behandelt werden. Es bestehen mehrere Kassen/Bereiche, der Gutschein muss nach Bezahlung an einer Kasse/Bereich innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellungsdatum immer an der gleichen Kasse/Bereich (systembedingt) im Freizeitpark eingelöst werden. Bei Bezahlung durch PayPal kann der Gutschein ebenso nur immer über die selbe Hauptkasse/Bereich abgebucht werden.

10.1. Gebühren
Bei Warenrücksendungen oder Rückzahlungen bzw. Gutschriften übernimmt der Käufer/Erwerber die Gebühren.
Bei Anzahlungen, Reservierungen oder Bestellungen wird ein Betrag von 15% von dem Gesamtbetrag fällig bzw. wird bei Rückzahlung eines Betrages einbehalten.

10.2. Rückerstattungen oder Gutschriften
Kinderland-Buchungen können innerhalb 4 Wochen nach dem Buchungstermin NACH ANFRAGE und ABSPRACHE mit den Verantwortlichen im Freizeitpark Zell i.W. ohne zuzügliche Kosten umgebucht werden!
TIPP: bei Unsicherheit besser für 1-2 Personen weniger buchen und vor Ort an der Kasse  die Buchung mit entsprechendem Eintritt und Zusatzwunsch ergänzen.
Bei Event-Buchungen gelten gesonderte Verträge und Vereinbarungen.

11. PARKORDNUNG
Die Übertretung der Parkordnung kann dazu führen, dass Ihnen der Zugang zum Park verweigert wird, dass Sie des Parks verwiesen werden oder – in bestimmten Fällen kostenpflichtiges Abschleppen angeordnet wird. Sie haben hierbei keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Der Freizeitpark ist nicht verantwortlich für Parkplätze sowie Mißachtungen und Beschädigungen.
Gleichzeitig kann nur ein Besucher den Parkplatz benutzen, ansonsten fallen Kosten wie Abschleppen etc. für den Verstoß an.

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, zum Schutz der Sicherheit – oder wenn die gegebenen Tatsachen und/oder Umstände es erforderlich machen – präventive Leibesvisitationen vorzunehmen, Taschen zu kontrollieren und einen gültigen Ausweis zu verlangen. Wenn Sie diese Maßnahmen ablehnen, kann dies zum Verweis aus dem FREIZEITPARK und zur polizeilichen Anzeige führen. ln allen übrigen Fällen, die nicht explizit in dieser Parkordnung genannt werden, entscheidet die Geschäftsführung.

12. Fotos
Eintritt und Besuch des FREIZEITPARK‘s berechtigen das Team des FREIZEITPARK zum fotografieren der Besucher und zur Veröffentlichung in sozialen Medien und zu Marketingzwecken.

13. HAFTUNG
Jeglicher Diebstahl wird mit Haftung für den entstandenen Schaden angezeigt, Missachtung unserer Bestimmungen können zur Anzeige führen. Nachweisbare Verleumdungen und Verbreitung von Falschaussagen, insbesondere unter Nutzung von öffentlichen Medien (social media) werden angezeigt und mit Schadensersatz geahndet. Beweisbare Mängel und Unzufriedenheiten müssen vor Ort angemahnt und angezeigt werden.

14. Geltungsdauer
Es gelten immer die aktuellsten Preislisten und Aushänge.